
Kosten
Liebe Patientenbesitzer,
die in Tierarztpraxen für Leistungen und Medikamente berechneten Gebühren entstehen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 07.07.2008 (BGBI S. 1110 ff.) sowie der Arzneimittelpreis-Verordnung vom 14. November 1980 (BGBI S. 2147) zzgl. 19% Mehrwertsteuer für Leistungen und Medikamente sowie 7% Mehrwertsteuer für Futter und Mittel zur Nahrungsergänzung.
Diese GOT ist eine gesetzlich fixierte Abrechnungsgrundlage, an die grundsätzlich alle Tierärzte gebunden sind.
Für jede tierärztliche Leistung werden ein Mindestsatz (einfacher Satz) sowie ein Höchstsatz (dreifacher Satz) vorgeschrieben, welcher von Tierärzten weder unter- noch überschritten werden darf.
In unserer Tierarztpraxis kommt grundsätzlich der 1-1,5 fache Satz zur Berechnung. Ausnahmen in der Bemessung der Gebührenhöhe ergeben sich nur bei besonderen Umständen wie z.B. einem erhöhten Zeitaufwand einer Leistung.
Während der Notdienstzeiten (werktags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr, samstags ab 13:00 Uhr bis montags 7:00 Uhr sowie an Feiertagen) erhöhen sich die Gebühren um 100 von 100. Dies bedeutet für unsere Tierarztpraxis, dass in dieser Zeit der zweifache Gebührensatz zur Anwendung kommt.
Zur Veranschaulichung steht Ihnen ein Exemplar der GOT im Wartezimmer zur Verfügung.
Wenn Sie in unserer Tierarztpraxis zur Behandlung waren, so erhalten Sie im Anschluss eine detaillierte Abrechnung, in der Sie die einzelnen Leistungen und Medikamente herauslesen können. Gerne wird Ihnen diese auch auf Wunsch näher erläutert.








